
Aufsichten-Lehrgang nach Neuerungen – nach § 10 AWaffV
Ab Mitte 2018 ist die Teilnahme am aktiven Schießbetrieb nur mit aktueller Aufsichtenschulung möglich! Zu diese Maßnahme sind wir gesetzlich verpflichtet.
– Beginn jeweils 10.00 Uhr ( Ende ca. 18.00 Uhr)
– Die Teilnahme ist nur mit gültiger Sachkunde möglich
– Preis pro Teilnehmer 50,- €
Erfahrene Schiessaufsichten mit Nachweis haben die Möglichkeit eine Ausnahmeregelung zu beantragen und erhalten ein Zeugnis.
Eine Auffrischung der Kenntnisse wird aber empfohlen.
Kommende Termine:
07. August 2022
– Verbindliche Anmeldung über unten stenendes Anmeldesystem oder per WhatsApp unter 0175 8669055 unter Angaben von Name (+ Geburtsname), Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Telefonnummer und Mailadresse
Waffensachkunde gem. §7 WaffG – staatlich anerkannt
Kommende Termine:
2- tägig: 23. und 24. Juli 2022
– Verbindliche Anmeldung über unten stenendes Anmeldesystem oder per WhatsApp unter 0175 8669055 unter Angaben von Name (+ Geburtsname), Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Telefonnummer und Mailadresse
Vorder- und Wiederladerlehrgang
Staatlich anerkannter Vorder- und Wiederladerlehrgang, gem. §32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Dieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für den Wiederlader- und Vorderladerschützen. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine Prüfung durch einen Prüfungsbeamten der Regierung von Oberbayern. Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Fachkunde-Zeugnis, dass die Grundlage zum Beantragen der Erlaubnis nach § 27 zum Wiederladen- und Vorderladerschießen im nicht gewerblichen Bereich ist. Vor Lehrgangsbeginn wird eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz benötigt, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt die UB nicht. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt, Ordnungsamt) zu beantragen.
Kommende Termine:
2-tägig: 16. und 17. Oktober 2022
Weitere Informationen folgen!
Böllerlehrgang
Salutschießen oder Böllern in der Öffentlichkeit. Eine entsprechende Erlaubnis nach §27 Sprengstoff-Gesetz berechtigt zum Umgang mit Schwarzpulver zum Böllern mit Handböllern, Standböllern und Kanonen. Der staatlich anerkannte Lehrgang mit Prüfungszeugnis bildet eine der Voraussetzungen zum Erhalt dieser sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für Böllerschützen. Ein Böllerschein gilt für 5 Jahre und muss immer rechtzeitig beim Landratsamt verlängert werden.
Interessenten für einen neuen Kurs (neuer Termin wurde mit der Regierung noch nicht neu aufgestellt) bitten wir, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann, wenn ein neuer Termin festgesetzt ist, beantragt und nachgereicht werden!
Interessenten nehmen gerne Kontakt auf und wir melden uns dann mit weiteren Informationen.